Zivildienst in der Landwirtschaft leisten
Landwirtschaftliche Betriebe, die sich durch einen längerfristigen Ausfall der Betriebsführerin oder des Betriebsführers (z. B. Unfall, schwere Erkrankung, Todesfall) in einer Notlage befinden, können die Zuweisung einer Zivildienerin bzw. eines Zivildieners beantragen, um die Fortführung des Betriebes zu gewährleisten.
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Zivildieners
- Auf dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb muss ein Ausfall, eine Beeinträchtigung oder Überlastung des Betriebsführers oder einer Person, die maßgeblich bei der Arbeitserledigung mitwirkt, gegeben sein.
- Der Betriebsführer darf nicht gleichzeitig Alterspensionsbezieher sein.
- Am Betrieb gibt es keine geeignete Arbeitskraft, durch welche die Fortführung der Arbeiten gewährleistet werden kann.
Umfang und Dauer des Zivildienereinsatzes
- Die Entscheidung über die Zuteilung bzw. den Umfang und die Dauer der Zuteilung obliegt der Zivildienst-Einsatzleitung in der jeweiligen zuständigen Landwirtschaftskammer.
- Der Einsatz bzw. die Einsatzdauer wird nach Maßgabe der Dringlichkeit und Verfügbarkeit von Zivildienstpflichtigen festgelegt.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 45 Stunden.
Antragstellung
- Der Antrag auf Zuteilung eines Zivildieners hat mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular samt Verpflichtungserklärung zu erfolgen. Die Antragstellung erfolgt durch die Bewirtschafterin bzw. den Bewirtschafter des Betriebes bei der zuständigen Landwirtschaftskammer.
Stand: 26. Mai 2026