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Neue Vertretungsmöglichkeit in FinanzOnline für Vertrauenspersonen

Neue Vertretungsmöglichkeit in FinanzOnline für Vertrauenspersonen

Mann nutzt einen Laptop - © Din Nasahrudin - stock.adobe.com

Um vor allem ältere Personen beim Umgang mit FinanzOnline sowie ihren steuerrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen, können sich seit Jänner 2026 natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person („Vertrauensperson“) unentgeltlich erledigen lassen. Die unentgeltliche Vertretung ermöglicht es der Vertrauensperson, im Namen der vertretenen Person zu handeln.

Wer kann sich vertreten lassen?

Eine unentgeltliche Vertretung kann eingerichtet werden, wenn die vertretene Person

  • volljährig und voll handlungsfähig ist,
  • ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z. B. Pensionseinkünfte) bezieht.

Wer darf eine Vertretung übernehmen?

Vertreten können volljährige, voll handlungsfähige Personen. Eine Person darf höchstens vier Vertretungen übernehmen. Für die Nutzung der Vertretung ist es zudem erforderlich, dass die Vertrauensperson in FinanzOnline mit ID Austria oder EU-Login einsteigt.

Welche Befugnisse hat der unentgeltliche Vertreter?

Die Vertrauensperson kann grundsätzlich alle Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch der vertretenen Person offenstehen, wie beispielsweise die Einreichung von Erklärungen oder die Stellung von Anträgen. Bescheide werden jedoch weiterhin ausschließlich der vertretenen Person zugestellt. Die Vertretung kann befristet oder unbefristet eingerichtet und jederzeit widerrufen werden.

Wie wird eine Vollmacht erteilt?

Die Vertretungsvollmacht wird mit dem amtlichen Formular FON-UV1 erteilt. Die vertretene Person erteilt darauf schriftlich ihre Vollmacht der Vertrauensperson, welche das unterschriebene Formular in FinanzOnline einreicht.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: Din Nasahrudin - stock.adobe.com

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